Voraussetzung für die Zulassung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung
- 36 Monate Ausbildungszeit, davon mindestens 24 Monate auf einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. (1 Jahr "Elternlehre" ist zulässig).
- Mindestens 1 Jahr muss auf einem Betrieb mit Jungviehaufzucht (Milchvieh- oder Sauenhaltung) stattfinden.
- Die erfolgreiche Teilnahme an der Zwischenprüfung.
- Ein überbetrieblicher Ausbildungslehrgang in Futterkamp (Rinder- oder Schweinelehrgang).
- Die Berichtsheftführung muss den Anforderungen entsprechen. Um rechtzeitige Hilfen geben zu können, geben die Ausbildungsberater in Abständen Zwischenwertungen ab.
- "Verkürzer" müssen 24 Monate auf einem anerkannten Ausbildungsbetrieb lernen.
- "Verkürzer" müssen im letzten Berufsschulzeugnis, im Ausbildungsbetrieb und in der Zwischenprüfung mit 2,0 bewertet worden sein.