Land- und Baumaschinenmechatroniker/-innen
Gültiger Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag durch Ausbildungsbetrieb oder entsprechendem Ausbildungsträger.
3,5 Jahre, bei guter Leistung besteht die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer auf Antrag zu verkürzen.
Die Gesellenprüfung Teil 1 erfolgt im vierten Ausbildungshalbjahr.Die Gesellenprüfung Teil 2 erfolgt am Ende des siebten Ausbildungshalbjahres. Die Durchführung der Prüfungen obliegt der Landesinnung LandBauTechnik Nord mit Sitz in Husum.
Teilzeitunterricht mit ein- bzw. zwei Tagen pro Woche Berufsschulunterricht in der Regel von 08:00 bis 14:55 Uhr
Herr Löding, E-Mail: loeding.joerg.@.rbz-steinburg...de
Direktlink: Formulare zur Anmeldung
Berufsbezogene Lerninhalte | Unterrichtsstunden |
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Arbeitsplanung und Maschinentechnik | 520 |
Funktionsanalyse und Instandsetzung | 500 |
Wahlpflichtbereich | 120 |
Berufsübergreifende Lerninhalte | Unterrichststunden |
Wirtschaft / Politik | 280 |
Kommunikation | 100 |
Englisch | 80 |
Sport/Gesundheitsförderung | 80 |
Religionsgespräch | s. Bestimmungen Rahmenstundentafel |
Gesamt | 1.680 |
Übersicht über die Lernfelder für Land- und Baumaschinenmechatroniker [m/w] [KMK 2004] | ||||
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Zeitrichtwerte in Stunden | ||||
1. Lehrjahr | ||||
1 | Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren | 80 | ||
2 | Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren | 100 | ||
3 | Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen | 100 | ||
4 | Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen | 40 | ||
2. Lehrjahr | ||||
5 | Herstellen von Bauteilen für Maschinen,Geräte und Anlagen | 80 | ||
6 | Instandhalten von Verbrennungsmotoren | 80 | ||
7 | Prüfen und Instandsetzen von fahrzeugelektrischen Systemen | 60 | ||
8 | Prüfen und Instandsetzen von hydraulischen Steuerungs- und Regelungssystemen | 60 | ||
3. und 4. Lehrjahr | ||||
9 | Prüfen und Instandsetzen von Kraftübertragungssystemen an Maschinen und Geräten | 100 | ||
10 | Instandhalten von Fahrwerken an Maschinen und Geräten | 100 | ||
11 | Prüfen und Instandsetzen von komplexen Steuerungs- und Regelungssystemen | 80 | ||
12a | Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Landmaschinentechnik | 80 | ||
12b | Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Baumaschinentechnik | 80 | ||
12c | Instandhalten von Maschinen, Geräten und Anlagen der Forst-, Garten- und Kommunaltechnik | 80 | ||
13a | In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Landmaschinentechnik | 60 | ||
13b | In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Baumaschinentechnik | 60 | ||
13c | In- und Außerbetriebnehmen und Übergeben von Maschinen, Geräten und Anlagen der Forst-, Garten- und Kommunaltechnik | 60 | ||
Summe: | 320 | 280 | 420 | |
gesamt: | 1020 |