Verwaltungsrat
Zusammensetzung
Unser Verwaltungsrat setzt sich aus 9 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen.
Während der Landrat des Kreises Steinburg kraft seines Amtes ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat ist, werden die 5 Mitglieder des Kreistages durcch den Kreistag und die 3 Mitglieder des rbz steinburg auf Vorschlag der Pädagogischen Konferenz bestimmt.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Verwaltungsrates sind ferner 1 Vertreter/in der Arbeitgeber, 1 Vertreter/in der Arbeitnehmer und 1 Schulaufsicht des MBK.
Aktuelle stimmberechtigten Mitglieder sind:
Landrat |
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Kreistag |
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rbz |
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Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat erfüllt die gesetzlichen Aufgaben nach §§ 105 und 110 Abs. 2 SchulG.
Der Verwaltungsrat führt die Aufsicht über die Tätigkeit der Geschäftsführung.
Ihm obliegt insbesondere die Beschlussfassung
- über die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes,
- über die Feststellung des Geschäftsberichtes,
- über die Entlastung der Geschäftsführung.
Der Verwaltungsrat beschließt zudem auf Vorschlag der Pädagogischen Konferenz über
- das Schulprogramm (§ 3 Abs. 1),
- den Antrag auf Durchführung eines Schulversuchs,
- die Grundsätze der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und außerschulischen Institutionen.
Der Verwaltungsrat kann jederzeit von der Geschäftsführung über alle Angelegenheiten des RBZ Berichterstattung verlangen.
Der Verwaltungsrat unterrichtet den Anstaltsträger über alle wichtigen Angelegenheiten der Anstalt.