Die Fachschule - Fachbereich Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik - vermittelt umfassende sozialpädagogische Fachkompetenzen. Sie qualifiziert zum selbstständigen Arbeiten, Reflektieren, konzeptionellen und innovativen Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Sie befähigt die Übernahme von selbstständigen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben sowie zur Teamarbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen, Arbeitsfelder können z. B. Krippen, Kindergärten, Betreute Grundschulen, Jugendfreizeitheime, Einrichtungen der Jugendsozialarbeit oder der Jugendhilfe, pädagogische Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, pädagogische Einrichtungen der Gesundheitsförderung oder Kinderheime sein.
Mittlerer Schulabschluss (= ehemals Realschulabschluss) und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialpädagogischer Assistent bzw. Assistentin (zweijährige Ausbildung).
Nachweis über Masernschutz (spätestens zum Ausbildungsbeginn einzureichen)
Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (muss nach einer Zusage des Schulplatzes beantragt werden und darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein).
Mittlerer Schulabschluss (MSA = ehemals Realschulabschluss) oder ein diesem gleichwertigen Schulabschluss + Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren
ODER
Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife + ein Nachweis über mindestens 150 Stunden Praktikum im sozialpädagogischen Handlungsfeld
Nachweis über Masernschutz (spätestens zum Ausbildungsbeginn einzureichen)
Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (muss nach einer Zusage des Schulplatzes beantragt werden und darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein)
Siehe "Dreijährige Erzieherausbildung"
und außerdem noch eine Ausbildungsabsichtserklärung vom zuständigen Träger, bei dem Sie sich VOR der Anmeldung an der Schule bewerben. Eine Liste der aktuell bekannten Träger finden Sie hier [PDF].
Erzieher und Erzieherin sind Fachkräfte, welche selbstständige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit im Rahmen des Gesamtkonzeptes einer Einrichtung eigenverantwortlich ausführen, deshalb muss der Erzieher bzw. die Erzieherin insbesondere folgende Voraussetzungen mitbringen:
Eine Aufnahme ist nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität möglich. Bei einer höheren Bewerberzahl wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Sofern nicht in der Lokalzeitung ein anderer Termin bekannt gegeben wird, werden Anmeldungen jeweils bis zum 28. Februar entgegengenommen.
Unterrichtsorganisation
Stundentafel
Unterrichtsfächer: Es werden pro Ausbildungsjahr wöchentlich ca. 32 bis 38 Unterrichtsstunden nach folgender Stundentafel unterrichtet:
Ausbildungsort
Mit Bestehen der Abschlussprüfung und einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch kann zusätzlich die Fachhochschulreife für alle Fachrichtungen in allen Bundesländern erworben werden.
Dafür erforderlicher Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife:
160 Std. Mathematik und Wahlpflichtbereich Englisch: 120 Stunden
Anmeldeformulare finden Sie im Downloadbereich.
Dem Antrag sind beizufügen:
Weitere Auskünfte erteilt:
Frau Carola Richter
Telefon: 04821 430 80-75
E-Mail: richter.carola.@.rbz-steinburg...de