Fachschule Erzieher/-innen
Die Fachschule - Fachbereich Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik - vermittelt umfassende sozialpädagogische Fachkompetenzen. Sie qualifiziert zum selbstständigen Arbeiten, Reflektieren, konzeptionellen und innovativen Handeln in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Sie befähigt die Übernahme von selbstständigen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben sowie zur Teamarbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen, Arbeitsfelder können z. B. Krippen, Kindergärten, Betreute Grundschulen, Jugendfreizeitheime, Einrichtungen der Jugendsozialarbeit oder der Jugendhilfe, pädagogische Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, pädagogische Einrichtungen der Gesundheitsförderung oder Kinderheime sein.
1. Aufnahmebedingungen
Zweijährige Erzieherausbildung:
Mittlerer Schulabschluss (= ehemals Realschulabschluss) und eine abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialpädagogischer Assistent bzw. Assistentin (zweijährige Ausbildung).
Nachweis über Masernschutz (spätestens zum Ausbildungsbeginn einzureichen)
Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (muss nach einer Zusage des Schulplatzes beantragt werden und darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein).
Dreijährige Erzieherausbildung:
Mittlerer Schulabschluss (MSA = ehemals Realschulabschluss) oder ein diesem gleichwertigen Schulabschluss + Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren
ODER
Fachhochschulreife/allgemeine Hochschulreife + ein Nachweis über mindestens 150 Stunden Praktikum im sozialpädagogischen Handlungsfeld
Nachweis über Masernschutz (spätestens zum Ausbildungsbeginn einzureichen)
Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (muss nach einer Zusage des Schulplatzes beantragt werden und darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein)
Dreijährige Erzieherausbildung in praxisintegrierter Ausbildung (PiA)
Siehe "Dreijährige Erzieherausbildung"
und außerdem noch eine Ausbildungsabsichtserklärung vom zuständigen Träger, bei dem Sie sich VOR der Anmeldung an der Schule bewerben. Eine Liste der aktuell bekannten Träger finden Sie hier [PDF].
2. Persönliche Voraussetzungen
Erzieher und Erzieherin sind Fachkräfte, welche selbstständige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit im Rahmen des Gesamtkonzeptes einer Einrichtung eigenverantwortlich ausführen, deshalb muss der Erzieher bzw. die Erzieherin insbesondere folgende Voraussetzungen mitbringen:
- als Vorbild fungieren können
- Bereitschaft zur persönlichen Reflexion und Auseinandersetzung mit der eigenen Sozialisationsgeschichte zeigen
- Belastbarkeit vorweisen
- Flexibilität besitzen
- strukturiertes Planen und Arbeiten beherrschen
- eine wertschätzende Haltung gegenüber allen Beteiligten im beruflichen Umfeld haben
- ein positives Menschenbild entwickeln können
- Bereitschaft zur persönlichen und beruflichen Weiterbildung und Qualifikation zeigen
- Teamfähigkeit besitzen
Eine Aufnahme ist nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität möglich. Bei einer höheren Bewerberzahl wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Sofern nicht in der Lokalzeitung ein anderer Termin bekannt gegeben wird, werden Anmeldungen jeweils bis zum 28. Februar entgegengenommen.
3. Ausbildungsdauer & Unterricht
- Die zweijährige Ausbildung umfasst zwei Jahre mit einem Blockpraktikum über 20 Wochen, welches auch in den Ferienzeiten liegt.
- Die dreijährige Ausbildung umfasst drei Jahre mit drei Praktika (teilweise in den Schulferien).
- Die dreijährige Ausbildung in praxisintegrierter Form (PiA) umfasst drei Jahre und die Praktika erfolgen begleitend während der gesamten Ausbildung. Pro Schuljahr werden diese festgelegt (zusammen mit dem Träger, mit dem der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde). Neben den wöchentlichen Praktikumstagen (2-3 Tage) werden auch Blockpraktikumszeiten vereinbart.
Unterrichtsorganisation
- Die zweijährige Fachschule für Erzieher/-innen wird als Vollzeitschule angeboten.
- Der Unterricht findet in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:55 Uhr statt.
- Es kann an einigen Samstagen oder in einer Woche in den Ferien zusätzlich unterrichtet werden (frühzeitige Bekanntgabe im Schuljahr).
- Auch die dreijährige Fachschule für Erzieher/ -innen wird als Vollzeitschule angeboten.
- Der Unterricht findet in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:55 Uhr statt.
Stundentafel
Unterrichtsfächer: Es werden pro Ausbildungsjahr wöchentlich ca. 32 bis 38 Unterrichtsstunden nach folgender Stundentafel unterrichtet:
- Fachrichtungsübergreifender Unterricht
- Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung*
- Mathematik, Naturwissenschaften und Technik
- Wirtschaft und Politik
- Fachrichtungsbezogener Lernbereich
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehung gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten*
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern*
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten*
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Wahlbereich:
Religionspädagogik, Psychomotorik, Theaterpädagogik, Medienpädagogik - Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
(Mit * gekennzeichnete Fächer sind die Prüfungsfächer.)
Ausbildungsort
- RBZ Steinburg Außenstelle
Kamper Weg 100
25524 Itzehoe
4. Abschluss bzw. Prüfung
"Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher"
Mit Bestehen der Abschlussprüfung und einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch kann zusätzlich die Fachhochschulreife für alle Fachrichtungen in allen Bundesländern erworben werden.
Dafür erforderlicher Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife:
160 Std. Mathematik und Wahlpflichtbereich Englisch: 120 Stunden
5. Anmeldung & Kontakt
Anmeldeformulare finden Sie im Downloadbereich.
Dem Antrag sind beizufügen:
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf der Bewerberin / des Bewerbers
- beglaubigte Abschlusszeugnisse und bei Fachhochschulreife/Allgemeine Hochschulreife ohne Ausbildungsabschluss oder einschlägige Berufstätigkeit einen Nachweis der abgeleisteten Praktikumszeit (mindestens 150 Stunden)
- Masernschutz (falls Bestätigung schon vorhanden, ansonsten kann diese noch zum Ausbildungsbeginn nachgereicht werden)
- Ausbildungsabsichtserklärung (unterschrieben durch den Träger und die Bewerberin/den Bewerber)
NUR für die PiA-Form!
Weitere Auskünfte erteilt:
Frau Carola Richter
Telefon: 04821 430 80-75
E-Mail: richter.carola.@.rbz-steinburg...de